Lassen Sie von Ihrem Zahnarzt zu Hause immer einen Heil- und Kostenplan erstellen. Er umfasst alle notwendigen Schritte für die geplante Versorgung und ist kostenlos, wenn er Kassenleistungen enthält. Bei reinen Privatleistungen kostet er ca. 20 Euro.
Anschließend schicken Sie den Heil- und Kostenplan mit einem Panorama Röntgenbild / OPG (Sie haben ein Recht auf Herausgabe Ihrer Röntgenbilder, müssen den Empfang quittieren und die Bilder innerhalb von 6 Monaten an den Zahnarzt zurückgeben) an uns und wir erstellen Ihnen ein Gegenangebot.
Bei ästhetischen Zahnbehandlungen legen Sie bitte immer aktuelle digitale Fotoaufnahmen Ihrer Zähne bei.
Dies erleichtert den Zahnärzten die Beurteilung und Erstellung eines Angebots und die Vorbereitung der Behandlung. Wir erstellen Ihnen einen Zeit- und Kostenplan für Ihre Behandlung, die alle notwendigen Schritte erfasst.
Lassen Sie evtl. Entzündungen im Mundraum oder Paradontose vorher behandeln, da Zahnersatz vor einer Ausheilung nicht eingesetzt werden kann.
Anders als in Deutschland muss jede Zahnbehandlung in unserer Klinik sofort bar bezahlt werden. Die anteilige Kostenerstattung durch Ihre Krankenkasse erfolgt erst nachträglich.
An dieser Stelle möchten wir Ihnen ein paar grundsätzliche Informationen zu der Frage geben, ob die jeweilige Krankenkasse auch bei einer Auslandsbehandlung, wie z.B. Zahnersatz aus der Türkei, die gesetzlich geregelten Festzuschüsse zahlt.
Durch gesetzliche Änderungen zum 01.01.2005 haben sich im Bereich Zahnersatz wesentliche Veränderungen ergeben. Festzuschüsse durch die Krankenkasse für eine Zahnbehandlung im Ausland. Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen erhalten einen sog. "befundierten Festzuschuss" bei einer geplanten Versorgung mit Zahnersatz – ob in der Türkei oder in Deutschland ist dabei unerheblich.
Grundlage einer vorgesehenen Neuanfertigung von Zahnersatz ist der Befund vor dem Beginn einer absehbaren Behandlung. Der vom Zahnarzt erstellte Gesamtbefund ist in einem Heil- und Kostenplan zu dokumentieren. Anhand dieses Befundes bestimmt die Krankenkasse die "Regelversorgung" bzw. den "Festzuschuss". Unabhängig davon, ob der Patient die Regelversorgung wählt oder sich für eine hochwertigere Anfertigung wie z.B. Implantate entscheidet, wird der Kassenanteil als Festzuschuss übernommen.
Diese nach deutschem Recht geltenden Regelungen sind auch für den im Ausland angefertigten Zahnersatz z.B. aus der Türkei gültig, wenn dieser aus medizinischer Sicht erforderlich ist.
Zu beachten ist dabei, dass der Heil- und Kostenplan vor der Behandlung bei der Krankenkasse eingereicht und genehmigt werden muss. Nach der Behandlung, deren Kosten im Vorfeld vom Patienten übernommen werden, wird die Auslandsrechnung bei der Krankenkasse eingereicht und der vereinbarte Kassenanteil erstattet. Diese Regel gilt für alle EU-Mitgliedsstaaten.
Erfahrungsgemäß reagieren die Krankenkassen uneinheitlich wenn es um die Übernahme von Festzuschüssen bei Nicht-EU-Ländern geht. Einige Krankenkassen sind sehr kooperativ und offen solchen Anfragen gegenüber. Dies ist jedoch im Einzelfall mit Ihrem persönlichen Kundenbetreuer zu klären.
Wir sind Vermittler zwischen den Kliniken und den Patienten. Die Operationen werden von den Ärzten bzw. Kliniken durchgeführt. Die Verträge werden zwischen den Patienten und den Kliniken bzw. Ärzten gemacht. Wir haben keinen Einfluß auf diese Verträge und sind nicht verantwortlich für deren Inhalt. Des Weiteren vermitteln wir Reisen, Flüge und Hotels. Die Reisen, Hotels und Flüge werden nach den AGBs der Reiseveranstalter vermittelt.